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SPANIEN

Es gelten die EU-Bestimmungen (siehe Seiten 4/5).

ZUSÄTZLICH:

Regionale Regelungen zu gefährlichen Rassen,

Leinen-

und

Maulkorbpflicht.

Weitere Informationen unter:

www.magrama.gob.es

TSCHECHIEN

Es gelten die EU-Bestimmungen (siehe Seiten 4/5).

ZUSÄTZLICH:

Regionale Regelungen zur

Leinen-

und

Maulkorbpflicht.

EU-Reiseländer

UNGARN

Es gelten die EU-Bestimmungen (siehe Seiten 4/5).

Weitere Informationen unter:

www.mfa.gov.hu

ZYPERN

Es gelten die EU-Bestimmungen (siehe Seiten 4/5).

ZUSÄTZLICH:

Jungtiere

jünger als 111 Tage dürfen nicht einreisen. Tiere

sollen 24–48 Stunden vor der Einreise gegen

Ektoparasiten

und

Bandwürmer

(

Echinococcus multilocularis

) behandelt wer-

den. Die Behandlung muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis

dokumentiert werden.

Es ist verboten,

Hunde

folgender

Rassen

nach Zypern einzu-

führen: American Pitbull/Pitbull-Terrier, Japanese Tosa/Tosa Inu,

Dogo Argentino/Argentinian Mastiff, Fila Brasileiro/Brazilian

Mastiff.

Hunde und Katzen dürfen nur über zugelassene Einfuhrhäfen

einreisen.

Wichtig: Mindestens 48 Stunden vor Ankunft in Zypern

Ankunftsdatum, Flugnummer und Besitzername des Tieres

anmelden:

E-Mail

animal.health@vs.moa.gov.cy

Weitere Informationen unter:

Animal Health and Welfare Division,

Tel. +35722805153,

Fax +35722805174, E-Mail

animal.health@vs.moa.gov.cy, www.mfa.gov.cy